Verfasst von:
Hans H am
08.06.2005 04:48
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THEMA: Abfindung, Arbeitslosengeld, Verluste |
Arbeitnehmer arbeitet bis 31.12.2005
- Er erhält voraussichtlich in 2006 eine Abfindung
- Er erhält in 2006 voraussichtlich Arbeitslosengeld
Die Steuer (in 2006) auf die Abfindung soll nach der 1/5 Regel berechnet werden.
Wird in Bayern das ganze Arbeitslosengeld bei der Berechnung berücksichtigt (Progressionsvorbehalt)?
Mindern Verluste aus einer freiberuflichen Tätigkeit des Ehepartners die auf die Abfindung zu zahlende Steuer? |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.06.2005 04:48
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