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Verfasst von: Hans H am 08.06.2005 04:48
 


THEMA:  Abfindung, Arbeitslosengeld, Verluste
Arbeitnehmer arbeitet bis 31.12.2005 - Er erhält voraussichtlich in 2006 eine Abfindung - Er erhält in 2006 voraussichtlich Arbeitslosengeld Die Steuer (in 2006) auf die Abfindung soll nach der 1/5 Regel berechnet werden. Wird in Bayern das ganze Arbeitslosengeld bei der Berechnung berücksichtigt (Progressionsvorbehalt)? Mindern Verluste aus einer freiberuflichen Tätigkeit des Ehepartners die auf die Abfindung zu zahlende Steuer?
Verfasst von: Jutta Rapp am 08.06.2005 04:48
 


THEMA:  Re: Abfindung, Arbeitslosengeld, Verluste
Ich nehme an, Sie beziehen sich auf das in Deutschland geltende Gesetz; Sie befinden sich hier jedoch in einem österr. Forum. Aber vielleicht kann Ihnen auch hier jemand Auskunft geben.
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