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Verfasst von: Heinrich am 05.08.2005 10:22
 


THEMA:  Notebook
Ich habe von 2 Monaten zum Arbeiten begonnen. Für die Arbeit benötige ich unter anderem einen Computer und so verwende ich mein, vor 13 Monaten gekauftes, Notebook. Ist es irgendwie möglich dieses Notebook steuerlich abzusetzen, obwohl es schon vor über einem Jahr gekauft wurde? Inwiefern ist im diesen Sinne eine bereits vor Jahren gekaufte Fachliteratur absetzbar.? Vielen Dank.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 05.08.2005 10:22
 


THEMA:  Re: Notebook
Sie können das Notebook absetzen.Schätzen Sie den Verkehrswert.Wenn Sie Ihre private Bibliothek in das Betriebsvermögen einbringen wollen, dann gehen Sie genauso vor.
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