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Verfasst von: Katrin am 20.08.2005 09:34
 


THEMA:  Angestellte + Zuverdienst als Freie Dienstnehmerin
Sehr geehrtes Steuer-Forum Team, Bin für 32 Std=4 T./Woche angestellt mit 1171,69 € netto (1500 brutto). Zusätzlich neuerdings Freie Dienstnehmerin auf HN-Basis, mit zw. 260 u. 320 € im Monat. Ist es richtig, dass ich ab 730 €/Jahr Zuverdienst eine Einkommenssteuererklärung machen muss? Wie kann ich vorab berechnen (nur ca.), mit wieviel Steuer ich bei einem Zuverdienst v. max. 3840 (320x12) im Jahr rechnen muss? Lohnt sich dieser Nebenjob, oder arbeite ich dann quasi nur fürs Finanzamt? Stimmt es, dass ich, wenn ich beim Nebenjob unfallversichert wurde und unter der Geringfügigkeitsgrenze liege, nicht mit weiteren Versicherungszahlung rechnen muss? Herzlichen Dank im Vorraus! MfG Katrin
Verfasst von: Jutta Rapp am 20.08.2005 09:34
 


THEMA:  Re: Angestellte + Zuverdienst als Freie Dienstnehmerin
Wer Einkünfte als freier DN erzielt muß eine Einkommensteuererklärung abgeben. Unter http://www.bmf.gv.at/Steuer/Berechnungsprogramme/_start.htm können Sie die Einkommensteuer berechnen lassen. www.steuerberater-rapp.at
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