Die Grundvergütung beträgt derzeit € 189,40 pro Monat.
dazu kommen: Verpflegung , Fahrtkostenersatz, Familienunterhalt (nur auf Antrag), Wohnkostenbeihilfe (nur auf Antrag)
falls keine verpflegung angeboten wird muss verpflegungsgeld ausbezahlt werden. 5,90 € bis. 6,17 € pro tag. wird aber gerade vom verfassungsgerichtshof geprüft ob das nicht zu niedrig ist |
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