Verfasst von:
Michael am
06.01.2003 20:33
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THEMA: [Einkommens]steuer für Studierende? |
Hallo!
Ich studiere. Meine Eltern beziehen Familienbeihilfe und ich Studienbeihilfe. Ich habe mich auf den jeweiligen Webseiten informiert und herausgefunden, dass sowohl bei der Familienbeihilfe als auch bei der Studienbeihilfe eine Freigrenze von ca. 100.000,- Schilling existiert. Das heisst ich kann pro Jahr 100.000,- Schilling "verdienen", ohne dass dies Auswirkungen auf die jeweilige Beihilfe hat (wenn ich das richtig verstanden habe).
Ich habe nun die Möglichkeit in einem Projekt mitzuarbeiten, quasi als "selbstständiger", jedoch ohne dass ich wirklich Selbstständig bin oder in irgendeiner Weise von einer Firma beschäftigt werde.
Jetzt meine Fragen dazu:
Darf ich, ohne dass ich Selbstständig usw bin eine Rechnung stellen? Welche anderen Freigrenzen (ausser Familienbeihilfe/Studienbeihilfe) muss ich beachten? Wie sieht es mit Umsatzsteuer / Einkommenssteuer aus?
Ich will mich wegen einem kleinen Projekt jetzt nicht sebstständig machen (damit würde ich dann auch Beihilfen verlieren), aber ich will mich da auch nicht in die Illegalität begeben. Deshalb würde ich gerne wissen ob ich bis zu einem gewissen Betrag / Jahr auch als "nicht selbständiger" Rechnungen stellen kann?
Vielen Dank!
Michael |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
06.01.2003 20:33
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THEMA: Re: [Einkommens]steuer für Studierende? |
Sie dürfen Rechnungen ausstellen.Gewerbeschein nehme ich an, brauchen Sie keinen,da Sie ja wahrscheinlich wissenschaftlich arbeiten.
Bei der Sozialversicherung d.gew.Wirtschaft brauchen Sie sich erst melden,wenn Sie im Jahr mehr als ATS 88.800,-- verdienen.
Beim Finanzamt müssen Sie sich erst melden, wenn Sie im Jahr mehr als ATS 97.000,-- verdienen u. v.d.Umsatzsteuer sind Sie bis ATS 300.000,--befreit.Sie dürfen allerdings auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. |
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