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Verfasst von: Marcin am 18.10.2005 05:24
 


THEMA:  mehrere kleine Einkommen
Guten Abend! Ich würde gerne erfahren wie es in meiner Situation mit Sozialversicherung, Steuern und Buchhaltung aussieht. Ich bin Student, meine Eltern beziehen für mich Kindergeld. Seit Mitte April bin ich als freier Dienstnehmer geringfügig in einem Studenten-Job tätig. Jetzt wurde mir ein besserer Job angeboten - ebenfalls geringfügig (ca. 10 Stunden pro Woche). Für den neuen Arbeitgeber, werde ich aber neben meiner geringfügigen Arbeit (Verkauf) auch Provisionen für gewisse Leistungen (Kundenaquisition) bekommen, die ich ihm zusätzlich in Rechnung stellen kann. Weiters erziehle ich geringe Einkünfte als freischaffender Musiker, Redakteur und Vortragender. Und um die Sache noch spannender zu machen, würde ich gerne in wenigen Wochen ein kleines Gewerbe eröffnen, von dem ich mir in den ersten 1-2 Jahren eher Verluste erwarte und später nur geringfügige Einkünfte. Bis jetzt war ich nicht umsatzsteuerpflichtig, würde aber gerne eine Regelbesteuerung beantragen um die VSt abzuziehen und um "seriöser" meinen Geschäftspartnern gegenüber zu tretten. Ich war schon bei einer Erstberatung bei einem Steuerberater, da war das Leben aber noch nicht so kompliziert und außerdem wäre ich auch an günstigeren Angeboten sehr interessiert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Gesamteinkommen heuer und auch meine restliche Studienzeit die Grenze für die Familienbeihilfe (ca. 8.700) nicht überschreiten wird. Konkret interessieren würde mich vor allem: 1) Sind die Provisionen, die ich von meinem neuen Dienstgeber erhalten werde ASVG oder GSVG pflichtig? 2) Ist auch mein geringfügiges Einkommen als freier Dienstnehmer USt-pflichtig? Wenn ja, sind die ca. 320 € im Monat bereits mit USt oder kann ich die ZUSÄTZLICH in rechnung stellen. 3) Kann ich eine gemeinsame Einnahmen-Ausgaben-Rechung für alle meine Einkünfte machen, oder muss für jedes Tätigkeit eine eigene Buchhaltung geführt werden? Wenn ja, wie verbuche ich dann Ausgaben, die mehrere Tätigkeiten betreffen (z.B. Büromaterial, Pkw)? 4) Muss ich wenn ich mich heuer noch USt-pflichtig melde, auch meine bisherigen heurigen Einkünfte versteuern? Ich hoffe es kann mir jemand einige Antworten geben. Vielen dank!!
Verfasst von: Jutta Rapp am 18.10.2005 05:24
 


THEMA:  Re: mehrere kleine Einkommen
Zu 1) Die Provisionen werden das Schicksal der Haupttätigkeit teilen; wenn Sie angestellt oder freier DN sind, unterliegen höchstwahrscheinlich auch die Provisionen dem ASVG. Man braucht schon gute Argumente, um die Ansicht zu vertreten, dass eine erhaltene Provision nicht im Zusammenhang mit der unselbständigen Tätigkeit steht. In diesem Fall werden Sie in manchen Monaten über die Geringfügigkeitsgrenze kommen und damit werden SV-Beiträge durch den Dienstgeber abgezogen. Zu 2) Ja, auch die Umsätze als freier DN unterliegen der Ust; wenn Sie bisher die € 320,00 im Monat ohne Ust erhalten, so sollten Sie die Ust zusätzlich in Rechnung stellen. Vergessen Sie jedoch nicht auch für die bisher im heurigen Jahr erhaltenen Entgelte Ust nachzuverrechnen. Zu 3) Sie müssen für jede Tätigkeit separat Aufzeichnungen führen, da die Einkünfte unterschiedlichen Einkunftsarten zuzurechnen sind. Ausgaben, die mehrere Tätigkeiten betreffen würde ich aufteilen. Ich nehme nicht an, dass der PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird; daher werden Sie wahrscheinlich Km-Geld verrechnen. In diesem Fall sollte eine Aufteilung der Km keine Schwierigkeit darstellen. Zu 4) Ja, auch die bisherigen Umsätze des heurigen Jahres unterliegen der Ust (siehe Anmerkung zu 2.) www.steuerberater-rapp.at
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