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Verfasst von: hanger am 08.12.2005 09:57
 


THEMA:  Afa und Vorsteuer bei Gründung
Sehr geehrtes Forum, ich habe am 1.11.05 ein unternehmen gegründet,einen PC den ich im mai 05 gekauft habe nutze ich nun betrieblich, wie sieht es in diesem Fall mit der Vorsteuer für den PC aus, darf ich diese beanspruchen. bzw. ist es möglich die gesamte 1/2 Jahres-abschreibung für 2005 zu nutzen, oder nur den anteil für Nov. und Dezember. vielen dank für ihre Hilfe
Verfasst von: Karl am 08.12.2005 09:57
 


THEMA:  Re: Afa und Vorsteuer bei Gründung
Den Vorsteuerabzug können Sie nicht mehr geltend machen. Es gibt nur 2 Formen der AfA, entweder 1/1 oder wenn weniger als 6 Monate genutzt 1/2 AfA. Prorata temporis (zB Aufteilung auf 2 Monate) gibt es im Steuerrecht nicht.
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