Verfasst von:
RCA am
22.02.2006 07:59
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THEMA: Einkommensteuer: Strafe Arbeitslosigkeit? |
Sachlage 2005 wie folgt:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 22.800 EUR
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit 1.500 EUR
- und 4,5 Monate arbeitslos
Jetzt ergibt die Vorausberechnung bei finanzonline eine Nachzahlung von 460 EUR. Es werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch die Tage der Nicht-Arbeitslosigkeit (220 d) dividiert und mit 365 d hochgerechnet.
Das ergibt somit ein rechnerisches Einkommen von 39.000 EUR und DAS ist die Basis für die ESt!!!
Das kann doch nicht wahr sein, oder? Bitte um Hilfe!
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
22.02.2006 07:59
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THEMA: Re: Einkommensteuer: Strafe Arbeitslosigkeit? |
>Das ergibt somit ein rechnerisches
>Einkommen von 39.000 EUR und DAS ist die
>Basis für die ESt!!!
Stimmt nicht ganz.
Es ist nicht Basis für die Einkommensteuer selbst, sondern beeinflusst lediglich die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes. Der so errechnete Steuersatz wird dann auf das steuerpflichtige Einkommen angewendet.
Die Steuer von EUR 460,-- betrifft die bisher unversteuerten Einkünfte aus selbständiger Arbeit von EUR 1.500,--.
AM OeSV
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