Ich bin seit 1.1.06 selbständig und habe noch kein Firmenfahrzeug angeschafft. Weitere Strecken fahre ich mit dem Privatfahrzeug meiner Frau - kann ich für diese Fahrten Kilometergeld als Aufwand ansetzen und muß meine Frau dieses Kilometergeld als Einkommen angeben?
Ja, Sie können Km-Geld verrechnen. Ihre Gattin hat aus dem Erhalt des Km-Geldes kein Einkommen, denn es stehen die Ausgaben und die Abnützung den Einnahmen gegenüber.