Verfasst von:
Hans Gustav Eder am
24.02.2006 13:14
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THEMA: Umsatzsteuer/Rechnung |
Folgende Annahme:
Ich habe am 01.02.06 eine USt-Nr. beantragt und eine Rechnung vom Vorjahr (02.12.05) erst am 05.01.06 ausbezahlt bekommen.
Muß ich dann für diese Rechnung (obwohl sie im Vorjahr gestellt wurde) Umsatzsteuer zahlen?
Ist das korrekt?
Danke im voraus.
MfG,
HG Eder
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
24.02.2006 13:14
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THEMA: Re: Umsatzsteuer/Rechnung |
Ich weiss nicht was Sie mit Ust-Nr. meinen? Aber wenn Ihre Einnahmen ab dem Jahr 2006 umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie auch für diese Einnahme Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.02.2006 13:14
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