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Verfasst von: Hans Gustav Eder am 24.02.2006 13:14
 


THEMA:  Umsatzsteuer/Rechnung
Folgende Annahme: Ich habe am 01.02.06 eine USt-Nr. beantragt und eine Rechnung vom Vorjahr (02.12.05) erst am 05.01.06 ausbezahlt bekommen. Muß ich dann für diese Rechnung (obwohl sie im Vorjahr gestellt wurde) Umsatzsteuer zahlen? Ist das korrekt? Danke im voraus. MfG, HG Eder
Verfasst von: Jutta Rapp am 24.02.2006 13:14
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer/Rechnung
Ich weiss nicht was Sie mit Ust-Nr. meinen? Aber wenn Ihre Einnahmen ab dem Jahr 2006 umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie auch für diese Einnahme Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 24.02.2006 13:14
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer/Rechnung
Sie müssen Umsatzsteuer zahlen,wenn Sie diese auf der Rechnung ausweisen.
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