Verfasst von:
Margarete am
28.02.2006 12:37
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THEMA: Negativsteuer - Sonderfall! |
Guten Tag!
Ich habe eine besondere Frage im Bezug zur Negativsteuer.
Ich beziehe von meinem verstorbenen Mann eine Rente aus Deutschland inkl Werksrente von ca 820 €. Weiters bekomme ich ca 42 Rente von Österreich ausbezahlt.
Nun meine Frage kann ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen auch wenn ich keine sonstigen Einkünfte wie ( Arbeitslosen Geld)etc beziehe. Habe nämlich noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht.
Wieviele Jahre rückwirkend kann ich beantragen?
Danke für Ihre Hilfe
Margarete
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Verfasst von:
FM Steuerberatung GmbH am
28.02.2006 12:37
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THEMA: Re: Negativsteuer - Sonderfall! |
Wenn Sie in Österreich eine Pension beziehen, können Sie ansich eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Die Rente, die Sie aus Deutschland beziehen, wird im Normalfall dort schon der Steuer unterworfen worden sein (bei der Niedrigkeit des Betrages wahrscheinlich ohnehin Null). Auf diese würde ich also unter dieser Voraussetzung in der österr. ANV nicht mehr eingehen.
Man kann die ANV immer für 5 Jahre rückwirkend machen.
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Verfasst von:
rudi am
28.02.2006 12:37
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THEMA: Re: Negativsteuer - Sonderfall! |
bei der rente würde ich darauf aufpassen um welche rente es sich handelt, bei einer normalen rente aus der gesetzlichen SV ist die steuerpflicht in D gelegen, bei einer firmenrente ist diese in A. die "erklärung" der einkünfte erfolgt nicht über die ANV, sondern über eine normale veranlagung (Einkommensteuererklärung).
eine negativsteuer kann nur entstehen, wenn ihnen der alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, auf den pensionistenabsetzbetrag erfolgt keine erstattung.
grüße
r.
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