Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Michi am 10.03.2006 16:37
 


THEMA:  Kleinunternehmer und Freierdienstnehmer
hallo, letztes Jahr arbeitete ich vier Monate lang als Kleinunternehmer -Werkvertrag(Gesamtsumme Eur 8000,00 Brutto), dannach bezog ich für drei Monate Arbeitslosengeld (ich hatte den Einspruch, weil ich vor meiner Selbstständigkeit ein Jahr lang Arbeitnehmer war).Nach dem übernahm ich eine Beschäftigung als Freierdienstnehmer(Gesamtsumme Eur 2220,73 inkl.SV). Das Ruhen der Gewerbeausübung wurde schon letztes Jahr angmeldet bevor der Übernahme der Freierdienstnehmer-Stelle. Nach welchem Muster wird jetzt seitens Finanzamt die Eikommensteuer berechnet-Kleinunternehmer oder Freierdienstnehmer? lg Michi
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.03.2006 16:37
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer und Freierdienstnehmer
Es werden beide Einkünfte zusammengezählt und da Sie auch Arbeitslosengeld bezogen, wird der besondere Progressionsvorbehalt angewandt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.39 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.