hallo,
letztes Jahr arbeitete ich vier Monate lang als Kleinunternehmer -Werkvertrag(Gesamtsumme Eur 8000,00 Brutto), dannach bezog ich für drei Monate Arbeitslosengeld (ich hatte den Einspruch, weil ich vor meiner Selbstständigkeit ein Jahr lang Arbeitnehmer war).Nach dem übernahm ich eine Beschäftigung als Freierdienstnehmer(Gesamtsumme Eur 2220,73 inkl.SV).
Das Ruhen der Gewerbeausübung wurde schon letztes Jahr angmeldet bevor der Übernahme der Freierdienstnehmer-Stelle.
Nach welchem Muster wird jetzt seitens Finanzamt die Eikommensteuer berechnet-Kleinunternehmer oder Freierdienstnehmer?
lg Michi
|
|