Verfasst von:
Karl-Heinz Wagner am
06.03.2006 05:11
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THEMA: Honorarnote Einkommensteuererklärung |
wenn ich über eine honorarnote geringfügig mehr als 730 euro pro Jahr zusätzlich zum einkommen verdient habe muss ich dies dann unter einkünfte als selbstständiger arbeit im Formular E1 angeben oder gibt es ein anderes feld.
danke für die hilfe
KHW
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
06.03.2006 05:11
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
06.03.2006 05:11
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THEMA: Re: Honorarnote Einkommensteuererklärung |
Sollten Sie nach Abzug von Betriebsausgaben noch immer mehr als € 730,00 Zusatzeinkommen haben, können dies Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, Vermietung etc sein. Ohne zu wissen aus welcher Tätigkeit Sie die Einkünfte erzielen, kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. |
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