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Verfasst von: Reitinger am 23.03.2006 13:31
 


THEMA:  Einkommensteuer - Versicherungsprämien u.ä.
Muss man Versicherungsprämien, die man im Formular E1 angeführt hat, im Formular E1a nochmals angeben? Wenn ja, unter welcher Kennzahl? Und unter welcher Kennzahl (sowohl E1 als auch E1a) kann man Telefonkosten angeben? Vielen Dank!
Verfasst von: Jutta Rapp am 23.03.2006 13:31
 


THEMA:  Re: Einkommensteuer - Versicherungsprämien u.ä.
Die Spesen werden alle nur im Formular E1a eingetragen. In der Einkommensteuererklärung wird nur der Einnahmen- oder Ausgabenüberschuß bzw. der Gewinn/Verlust angeführt.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 23.03.2006 13:31
 


THEMA:  Re: Einkommensteuer - Versicherungsprämien u.ä.
Im Formular E1 geht es um personenbezogene Sonderausgaben (bestimmte Personenversicherungen wie Krankenzusatz, Zusatzpension), im Formular E1a geht es hingegen um Betriebsausgaben wie Betriebshaftpflicht etc. Desgleichen gehören betriebliche Telefonkosten in das Formular E1a unter 9230. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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