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Verfasst von: Werner St am 10.04.2006 21:25
 


THEMA:  Negativer Umsatz und UVA Meldung.
Liebe Kollegen, ein Klient hat mehr Gutschriften erstellt als Ausgangsrechnungen, somit ist der Umsatz auf den Ertragskonten für die Periode 02/2006 in Summe negativ. Wie ist dieser Umstand bei der UVA zu melden. Finanzonline läßt mich in KZ 000 keinen negativen Betrag eingeben. Soll ich in KZ 000 nur den positiven Ertrag erfassen? Wenn ja, unter welcher KZ wird der negative Ertrag gemeldet? Vielen Dank! Werner
Verfasst von: MaWe am 10.04.2006 21:25
 


THEMA:  Re: Negativer Umsatz und UVA Meldung.
Ergibt sich rechnerisch bei einer Kennzahl eine negative Bemessungsgrundlage, so ist bei dieser Kennzahl der Wert Null einzutragen und der negative Betrag als Berichtigung des Steuerbetrages zu erfassen. Für die Berichtigung von Vorsteuer steht die Kennzahl 067 (Berichtigung gemäß § 16), für die Berichtigung von Umsatzsteuer steht die Kennzahl 090 (Sonstige Berichtigungen) zur Verfügung.
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