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Verfasst von: Thomas am 27.04.2006 14:49
 


THEMA:  Optionsschein - Einkommensteuerpflicht?
Hallo, wenn ich einen Optionsschein (Basiswert ist eine Aktie) über 1 Jahr halte, ist der Gewinn dann Einkommenststeuerfrei oder nicht?
Verfasst von: rudi am 27.04.2006 14:49
 


THEMA:  Re: Optionsschein - Einkommensteuerpflicht?
Rz 7757c der Richtlinien Wartungserlass 2006 Hebelprodukte sind keine Optionen. Optionen sind Anbote im Sinne des § 861 ABGB auf Kauf oder Verkauf einer Sache. Der Optionsinhaber kann die Option zum Ausübungstag annehmen oder verfallen lassen. Optionen können aber auch so ausgestaltet sein, dass ein tatsächlicher Kauf/Verkauf des Basiswertes grundsätzlich nicht vereinbart wird, sondern dass lediglich der Differenzbetrag zwischen dem Kurswert des Underlyings und dem in der Option festgelegten Kaufpreis zu bezahlen ist (Glattstellen). Eine Verbriefung eines Optionsrechts macht eine Option nicht zu einem Forderungswertpapier. Gewinne aus Optionsscheinen sind daher keine Kapitalerträge iSd § 27 Abs. 2 Z 2 und 5 EStG 1988, sondern allenfalls nach § 30 EStG steuerpflichtig (siehe Rz 6620ff). Sie unterliegen daher auch nicht dem Kapitalertragsteuerabzug. d.h. wenn > 1 Jahr steuerfrei!! grüße r.
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