Verfasst von:
Mike88 am
02.05.2006 12:40
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THEMA: UVA |
Guten Tag und schönen 1.Mai-Feiertag,
ich bin gerade beim Erstellen der UVA April und bin auf folgende Probleme gestossen:
wir betreiben einen Versandhandel und haben auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet. D.h. Umsätze mit dt. Kunden werden der 16% Ust unterworfen und unserem lieben Nachbarn abgeliefert. Gebe ich diese Umsätze in der österr. UVA gar nicht an oder wo ist dieser Betrag dann abzuziehen?
Kennzahl 021 "abzüglich Umsätze, für die die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz sowie
gemäß § 19 Abs. 1a, Abs. 1b, Abs. 1c auf den Leistungsempfänger übergegangen ist."
oder Kennzahl 017 "Art. 6 Abs. 1 (innergemeinschaftliche Lieferungen
ohne die nachstehend gesondert anzuführenden Fahrzeuglieferungen)"
oder liege ich ganz falsch? übrigens sind es warenlieferungen an dt. endkunden
vielen dank im voraus
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Verfasst von:
gast am
02.05.2006 12:40
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THEMA: Re: UVA |
die umsätze werden in der uva für österreich gar nicht angeführt, da diese umsätze nicht steuerbar sind.
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