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Verfasst von: peter a. am 24.05.2006 13:32
 


THEMA:  Kilomtergeld für fremdes KFZ
Den unten stehenden Satz habe ich hier im Forum gefunden. Bedeutet das nun, ich kann als Einzelunternehmer für betriebliche KM mit einem geborgtem KFZ Kilometergelder geltend machen, ohne eine tatsächliche Zahlung nachzuweisen? (mit einem ordentlich geführten Fahrtenbuch) RZ 372 LStR Die Kilometergelder für maximal 30.000 km (siehe Rz 371) sind bei Verwendung eines privaten (nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden) Kfz oder eines Leasingfahrzeuges heranzuziehen (siehe Rz 289). Es ist nicht erforderlich, dass es sich um ein eigenes Kfz handelt, da davon auszugehen ist, dass eine entsprechende Kostentragung durch den Steuerpflichtigen zu erfolgen hat.
Verfasst von: Jutta Rapp am 24.05.2006 13:32
 


THEMA:  Re: Kilomtergeld für fremdes KFZ
Als Einzelunternehmer können Sie für ausgeborgte KFZ Kilometergelder absetzen. Der Eigentümer des KFZ sollte auf Anfrage bestätigen können, dass er das Geld bekommen hat; Steuerpflicht entsteht für den Eigentümer nicht.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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