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Verfasst von: Steffen am 27.05.2006 10:49
 


THEMA:  Arbeitszimmer
Hallo! Ich arbeite im Vertrieb und Marketing Bereich, zu meinen Aufgaben gehört auch die Weiterentwicklung, Programmierung und Pflege unserer Internetseite. Ich bin fest angestellt, lebe in Deutschland, NRW und benutze einen Teil meines Zimmers für eigene Fortbildung am PC im Bereich Programmierung u.a., einen Teil der Arbeit mache ich auch zu Hause, aber höchsten 10%, nur wie wollen die mir das nachweisen? Könnte ich einen Bereich meines Zimmers, indem ich notfalls einen Raumtrenner einbaue als Arbeitszimmer steuerlich geltend machen? Könnte man das dann nur am Ende des Jahres geltend machen oder auch monatlich oder viertel jährlich? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!! Gruß R. Steffen
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.05.2006 10:49
 


THEMA:  Re: Arbeitszimmer
Nach österreichischer Rechtslage wäre das so gut wie unmöglich.
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