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Verfasst von: Andi75 am 09.10.2006 06:11
 


THEMA:  Spekulationssteuer
Zwei+ Fragen zur Spekulationssteuer: 1) Nachkauf von Aktien - Wenn ich im Jänner x Aktien kaufe und im Juni y nachkaufe, wann gilt die einjährige Behaltefrist als abgewartet? a) Ist Spekulationssteuer für den Verkauf der x Aktien z.B. im nächsten Februar zu zahlen? b) Wenn der Kurs der y Aktien deutlich unter dem der x liegt (billiger Nachkauf), dürfen gleich z.B. im Juli spekulationssteuerfrei zum Kurs < dem von x (Verlust gegenüber x, aber Gewinn gegenüber y) x Aktien verkauft werden? c) Ist bei verkesteten Fonds bei Verkauf ohne einjährige Behaltedauer der Anteil zwischen 25% und Einkommensteuer selbst auszurechnen und anzugeben? d) Wie wird bei Fonds der Ausgabezuschlag behandelt, analog zu Tradekosten bei Aktien als Werbungskosten? Oder gilt bei Fonds der netto Verkaufspreis - netto Kaufpreis? 2) Im unteren "spekulationssteuer"-Thread ist der Freibetrag für Arbeitnehmer erwähnt? Hebt dieser etwa die € 440 Grenze? Danke im Voraus an die Profis, welche mich bei meinen Fragen unterstützen!!!
Verfasst von: rudi am 09.10.2006 06:11
 


THEMA:  Re: Spekulationssteuer
Zwei+ Fragen zur Spekulationssteuer: 1) Nachkauf von Aktien - Wenn ich im Jänner x Aktien kaufe und im Juni y nachkaufe, wann gilt die einjährige Behaltefrist als abgewartet? da gehen die meinungen auseinander, ich würde einfach fifo (first in first out) anwenden a) Ist Spekulationssteuer für den Verkauf der x Aktien z.B. im nächsten Februar zu zahlen? je nachdem wann sie die jahreserkkärung machen, also iRd Veranlagung für das jeweilige jahr b) Wenn der Kurs der y Aktien deutlich unter dem der x liegt (billiger Nachkauf), dürfen gleich z.B. im Juli spekulationssteuerfrei zum Kurs < dem von x (Verlust gegenüber x, aber Gewinn gegenüber y) x Aktien verkauft werden? vielleicht wäre eine dreidimensionale darstellung hier angebracht;-) wie oben gesagt - fifo c) Ist bei verkesteten Fonds bei Verkauf ohne einjährige Behaltedauer der Anteil zwischen 25% und Einkommensteuer selbst auszurechnen und anzugeben? ja würde mal so vor mich hinrechnen: weil spekulation, = verkaufspreis - fortgeschriebene anschaffungskosten (inkl. ausgabeaufschlag)+(kest verkauf abz. kest kauf)x 4 spekulationsgewinn d) Wie wird bei Fonds der Ausgabezuschlag behandelt, analog zu Tradekosten bei Aktien als Werbungskosten? Oder gilt bei Fonds der netto Verkaufspreis - netto Kaufpreis? AK brutto (ich kaufe um 100, bekomme anteile um 95) => anschaffungskosten sind 100 2) Im unteren "spekulationssteuer"-Thread ist der Freibetrag für Arbeitnehmer erwähnt? Hebt dieser etwa die € 440 Grenze? nein
Verfasst von: achma am 09.10.2006 06:11
 


THEMA:  Re: Spekulationssteuer
Eine Frage, die vielleicht auch in diesen Thread passt: wie verhält es sich, betreffend Spekulationssteuer, wenn man nach mehreren Jahren von einem Fonds in ein anderes Fonds-Produkt des gleichen Anbieters switcht und dann nach weniger als einem Jahr verkauft?
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