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Verfasst von: Georg am 07.10.2006 14:59
 


THEMA:  Aufgliederung der Sonderausgaben
Liebe Steuerberater! Ich habe heuer ein Haus gebaut und dieses mit einem Kredit finanziert. Ich habe auf der BMF-HP ein Formular (L75) gefunden "Aufgliederung bei Sonderausgaben" und weiss nicht so recht was ich damit tun soll. Muss ich ohne Aufforderung eine Aufgliederung der Sonderausgaben (L75) dem Finanzamt schicken oder werden diese SOnderausgaben nur in der Arbeitnehmerveranlagung mittels Eintrag in die Erklärung (L1) beantragt und auf Verlangen ein L75 abgegeben. Danke für Eure zahlreichen Antworten ;-) Liebe Grüße Georg
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.10.2006 14:59
 


THEMA:  Re: Aufgliederung der Sonderausgaben
Normalerweise genügt es, wenn man die Sonderausgaben im L1 einträgt. Das Finanzamt meldet sich, wenn es mehr wissen will.
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