Verfasst von:
MP am
11.10.2006 11:49
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THEMA: USt/Reverse Charge |
Hallo!
Ich bin ein österreichischer Unternehmer (sonstige Dienstleistungen), habe jedoch sehr viele Kunden innerhalb und außerhalb der EU. Da ich bisher Kleinunternehmer war, konnte ich auf die Umsatzsteuer verzichten, doch ab nächstem Jahr werde ich wahrscheinlich über die relevante Grenze kommen und deshalb USt verrechnen.
So viel ist mir klar: Bei inländischen Kunden (egal ob Unternehmen oder Privatpersonen) werden auf jeder Rechnung gesondert 20 % USt ausgewiesen, die ich anschließend an das Finanzamt abführe. Bei ausländischen Kunden (Unternehmen) innerhalb der EU kommt Reverse Charge zur Anwendung, das heißt, ich verrechne keine USt, sondern mache auf der Rechnung einen Vermerk, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.
Folgende Situationen sind mir jedoch nicht klar:
- Kunde ist Privatperson im EU-Ausland
- Kunde ist Unternehmer im Nicht-EU-Ausland
- Kunde ist Privatperson im Nicht-EU-Ausland
Wie verhalte ich mich hier?
Noch eine Frage: Wenn ich ab nächstem Jahr USt verrechne, muss ich erst auf jenen Rechnungen USt verrechnen, die im nächsten Jahr ausgestellt werden, oder auch auf jenen, die heuer ausgestellt, aber erst im nächsten Jahr bezahlt werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Verfasst von:
StB am
11.10.2006 11:49
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THEMA: Re: USt/Reverse Charge |
So einfach kann man diese Fragen nicht beantworten, da sich der Ort der Leistung nach der Art der sonstigen Leistung ändern kann (zB Umsätze iV mit Grundstücken, Katalogleistungen,...).
Da die USt ein schwieriges Gebiet ist und man hier teure Fehler machen kann, ist die Investition in einen StB sicher anzuraten. |
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