Rechnungen der Bauleister werden vom Auftraggeber kontrolliert und regelmäßig nach unten korrigiert (zB Abmaßdifferenz, Preisdifferenz). Des weiteren werden oft Bauregien vom Auftraggeber einbehalten (Versicherung, Bauendreinigung, Strom, etc.)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Auftragnehmer (=Rechnungsaussteller) die Umsatzsteuer auf Rechnungsabstrich und Bauregien kürzen darf? Könnte hier ein BP-Risiko entstehen?
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