Verfasst von:
Jules am
19.10.2006 08:35
|
|
|
Verfasst von:
Michael Gasparics am
19.10.2006 08:35
|
|
THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung vs. Einkommenssteuererklärung |
Mit der Arbeitnehmerveranlagung können sie sich als "Arbeitnehmer" zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen. Die Arbeitnehmerveranlagung ist zumeist eine freiwillige Leistung, kann jedoch auch vom Finanzamt vorgeschriben werden.
Die Einkommenssteuererklärung betrifft alle unternehmerisch tätig Arbeitenden und ist in solchem Fall IMMER beim Finanzamt einzureichen.
Beide Erklärungen beziehen sich auf das jeweilige vorangegangene Kalenderjahr. |
|
|
Verfasst von:
Jules am
19.10.2006 08:35
|
|
|
|