Hallo,
ich bin hauptberuflich Angestellter und habe nun diesen Monat nebenberuflich ein Kleingewerbe als selbstständiger Einzelunternehmer angemeldet (Ich betreibe zukünftig einen Internetshop). Ich muss lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung durchführen. Meine zwei Fragen beziehen sich nun auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt:
1. Was muss unter Punkt 3 "Angaben zur Festsetzung der Vorrauszahlung" bei nichtselbständiger Arbeit eingetragen werden? Mein Bruttolohn aus meinem Angestelltenverhätnis?
2. Was muss ich unter Punkt 4 "Angaben zur Gewinnermittlung" bei "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor" ankreuzen? Ist das Kalenderjahr ungleich dem Wirtschaftsjahr, da ich das Gewerbe erst im Oktober angemeldet habe?
Vielen Dank vorab und einen schönen Gruß aus Köln
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