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Verfasst von: Lena am 23.10.2006 16:21
 


THEMA:  Lohnsteuerfreibetrag
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den Steuerausgleich gemacht und habe vergessen anzukreuzen, dass ich keinen Freibetragsbescheid wünsche. Ich habe nunmehr einen Lohnsteuerfreibetragsbescheid bekommen. Kann ich das auch noch rückgängig machen, sprich, dass ich eine Berufung mache und auf den Freibetragsbescheid verzichte? Herzlichen Dank für die Antworten Lena Hofer
Verfasst von: Lena am 23.10.2006 16:21
 


THEMA:  Re: Lohnsteuerfreibetrag
Eine Frage hätte ich noch. Was ist, wenn ich den Lohnsteuerfreibetrag nicht beim Arbeitgeber abgebe? Wie komme ich dann zu dem Geld? Habe mir ausgerechnet bzw. bei einem Brutto-Netto Rechner ausrechnen lassen, dass wenn ich den Bescheid abgebe ich monatlich 10 Euro mehr Gehalt bekomme und dies im Jahr genau den Betrag darstellt, den ich nunmehr als Nachforderung habe. Deswegen möchte ich eigentlich nicht ganz darauf verzichten. Ich hoffe ich konnte meine Frage verständlich erklären. Vielen herzlichen Dank im voraus für die Antworten.
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