Mein Fall ist folgender: Eine GmbH engagiert Sänger für eine Veranstaltung, diese Sänger legen der GmbH eine Rechnung mit 10% USt. Die GmbH will nun diesen Aufwand + einer Provision an den Kunden der die Veranstaltung bestellt hat weiterverrechnen. Die Provisionen sind mit 20% USt zu versteuern. So meine Frage: Ist der Aufwand Gesang 10% USt und der Aufwand Provision 20% USt getrennt in der Rechnung mit 2 verschiedenen Steuersätzen (10%/20%)darzustellen oder ist der Gesamtaufwand Gesang+Provision mit einem einheitlichen USt-Satz darzustellen, und wenn einheitlich dann welcher USt-Satz? Danke vielmals für die Hilfe!! |
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