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Verfasst von: annamariaa am 02.11.2006 10:37
 


THEMA:  Leistungsort bei Reparaturleistungen
HALLO, bin bei einer GMBH und unsere Kunden schicken uns Teile aus allen möglichen Ländern zur Reparatur nach Österreich. Nach erfolgreicher Reparatur schicken wir diese Teile wieder an den Kunden zurück und verrechnen ihm die Arbeitszeit, eventuell Material + Transportkosten, also insgesamt eine LEISTUNG. Frage: wo ist der Leistungsort für die Rechnungsausstellung wenn der Kunde aus der EU ist, und wo wenn er aus dem Drittland ist? Und was schreibe ich dann am besten auf die Rechnung? EU: Reverse Charge und Drittland: steuerfreie Leistung Drittland? DANKE !!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.11.2006 10:37
 


THEMA:  Re: Leistungsort bei Reparaturleistungen
Gem.§3a Abs 8 UStG werden diese Leistungen dort ausgeführt, wo der Unternehmer tätig wird.D.h. in Ihrem Fall in Österr.daher mit 20 % USt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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