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Verfasst von: Fr. Neumann am 16.11.2006 05:52
 


THEMA:  20 h und geringf.
Guten Abend, ich hätte die möglichkeit zu meinen 20 h (normaler angestellenvertrag) noch eine geringfügige beschäftigung auszuüben. KOmme ich dann in eine höhere steuerklasse ? oder bezahle ich nur f. die 20 h normal SV und KV? DANKE
Verfasst von: Jutta Rapp am 16.11.2006 05:52
 


THEMA:  Re: 20 h und geringf.
Die Gebietskrankenkasse wird Ihnen für die Bezüge aus der geringfügigen Beschäftigung im nächsten Jahr Beiträge vorschreiben. Die Steuerberechnung können Sie unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/_start.htm durchführen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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