Verfasst von:
Moritz Schachinger am
26.11.2006 17:49
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THEMA: Steuerfrei? Neuer Selbstständiger? |
Ich bin Student und habe für 2006 folgende Einkünfte bezogen:
Seit April 2006 als Freier Dienstnehmer bei einer Werbeagentur. Bin bei der GKK versichert und erhalte pro Monat im Schnitt ca. 550 Euro brutto. Meine Einkünfte für das Jahr 2006 werden daraus 5000 Euro brutto nicht überschreiten.
Nebenbei bin ich sporadisch als Sprecher tätig (Radio/TV Werbespots, usw). Hier erwarte ich insgesamt Einkünfte für das Jahr 2006 von ca. 3000 Euro.
(Ich verrechne als Kleinunternehmer keine USt. und bleibe sicher unter der Grenze von ca. 3900 Euro)
Nun bin ich als Freier DN steuerrechtlich gesehen ja selbstständig. (?)
1. Stimmt meine Annahme, dass für mich (für beide Einkunftsquellen zusammen) die Steuerfreibetragsgrenze von 10.000 Euro gilt oder müsste ich die Sprecherhonorare versteuern (weil hier möglicherweise doch die Grenze von 730 Euro gilt?)?
2. Ich bin wohl richtig in der Annahme, dass man als Sprecher (professioneller Sprecher wie auch immer), keinen Gewerbeschein lösen muss und ich als Neuer Selbstständiger anzusehen bin?
3. Ich habe meinerseits die Meldung als Freier DN an das Finanzamt verabsäumt. Habe das erst heute erfahren. Wie soll ich mich verhalten. Droht mir Strafe?
4. Muss ich meine Sprechertätigkeit auch dem FA melden und mir eine Steuernr zuteilen lassen?
Danke & LG
M.S. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
26.11.2006 17:49
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THEMA: Re: Steuerfrei? Neuer Selbstständiger? |
Zu 1. Der Gesamtbetrag beider Einkunftsquellen zusammengerechnet gilt für die Grenze von € 10.000.
Zu 2. Sprecher haben meiner Meinung nach Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit; daher gibt es keinen Gewerbeschein. Bei der Sozialversicherung werden Sie daher als neuer Selbständiger eingestuft.
Zu 3. Da der Gesamtbetrag der Einkünfte € 10.000 nach Ihren Angaben nicht erreichen wird, erzielen Sie kein steuerpflichtiges Einkommen. Die Finanzämter vergeben meistens keine Steuernummer, wenn keine Steuerpflicht anfällt. Sammeln Sie die Belege um im Bedarfsfall alles nachweisen zu können.
Zu 4. Auch die Sprechertätigkeit wäre grundsätzlich dem Finanzamt zu melden. Es ist jedoch anzunehmen, dass keine Steuernummer zugeteilt wird.
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