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Verfasst von: Josef am 28.11.2006 15:41
 


THEMA:  Gewinnermittlung §4 Abs. 1 od. §4 Abs. 3
Hallo, wann muss man als Einzelunternehmer (nicht protokolliert) von einer Gewinnermittlung gem. §4Abs. 3 auf eine Gewinnermittlung gem. §4 Abs. 1 umstellen? Ist dies lediglich Umsatzabhängig? Wie hoch ist diese Grenze?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 28.11.2006 15:41
 


THEMA:  Re: Gewinnermittlung §4 Abs. 1 od. §4 Abs. 3
Wenn man in 2 aufeinanderfolgenden Jahren mehr als € 400.000,-- Umsatz erzielt,Lebensmitteleinzelhnadel mehr als € 600.000,-- oder land-u.forstw. Betriebe deren Wert zum 1.1 € 150.000,-- übersteigt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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