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Verfasst von: Rene_7 am 30.11.2006 12:56
 


THEMA:  Einnahmen Kleinunternehmer
Liebes Forum, ich bin halbtags angestellt und nebenbei als Musiker selbstständig. Letztes Jahr hatte ich ein Minus, dieses Jahr beende ich meine Tätigkeit, verkaufe mein Auto und Equipment, welche ich abgeschrieben habe. Dadurch gerate ich "empfindlich" ins Plus, wenn ich den Verkauf als Gewinn verbuchen muß, und was ist mit den Sachen über 400 Euro, die ich noch garnicht ganz abgeschrieben habe, aber schon verkauft habe. Danke für die Auskunft, Rene
Verfasst von: Keiner am 30.11.2006 12:56
 


THEMA:  Re: Einnahmen Kleinunternehmer
Die noch nicht ganz abgeschriebenen Anlagengüter abhängig vom Verkaufsdatum nach der Halbjahresregel normal abschreiben und dann den übrig gebliebenen Restbuchwert (Anschaffungswert - Bisherige Abschreibungen = Restbuchwert) als Aufwand buchen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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