Guten Tag,
ich bin dieser Tage draufgekommen, dass ich für 2002 eine
Pflichtveranlagung durchführen hätte müssen, dies aber verabsäumt habe. Habe ich
eine Strafe und etwa in welcher Höhe zu erwarten, wenn ich jetzt
nachträglich eine Veranlagung einreiche? Ansonsten gehe ich davon aus, dass ich
einen gewissen Betrag zurückerstattet bekäme, da ich im betreffenden
Jahr 6 Monate kein Einkommen bezogen habe und 6 Monate insgesamt ein
relativ geringes Einkommen aus zwei Dienstverhältnissen.
Besten Dank für Ihre Hilfe,
Alfons Breitner
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