Verfasst von:
Mark am
31.12.2006 11:45
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THEMA: Ausländischer Kleinunternehmer |
Hallo!
Meine Frage bezieht sich auf das "Reverse Charge" System. Ich (freiberuflicher Übersetzer) habe einem italienischen Kunden (Übersetzungsbüro, also Unternehmer) im Jahr 2006 Rechnungen ohne USt ausgestellt, da ich 2006 noch unter die Kleinunternehmerregelung falle. Das vereinbarte Zahlungsziel wäre auch noch im Jahr 2006 gewesen, die Zahlung erfolgt nun aber erst 2007. Da ich allerdings ab dem Jahr 2007 auf die Kleinunternehmerregelung verzichte und Ist-Besteuerer bin, muss ich für alle Zahlungseingänge im Jahr 2007 USt verrechnen oder - im EU-Ausland - auf der Rechnung vermerken, dass das Reverse Charge System zur Anwendung kommt.
Mein Kunde meint aber nun, dass das bei ihm nicht möglich ist, da er laut italienischem Gesetz selbst unter eine Art Kleinunternehmerregelung fällt und deshalb von diesem System keinen Gebrauch machen kann.
Wie verhalte ich mich nun? Rechnung mit Reverse Charge Vermerk oder Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer?
Vielen Dank!
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Verfasst von:
StB am
31.12.2006 11:45
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THEMA: Re: Ausländischer Kleinunternehmer |
Wenn Sie eine Leistung als Übersetzer an einen italienischen Unternehmer tätigen, ist die Leistung in I steuerbar. Ob Sie nun Kleinunternehmer sind oder nicht spielt hier keine Rolle! Ob die Steuerschuld auf den Italienier übergeht ist nach italienischem Recht zu beurteilen. Falls der Italiener kein Unternehmer ist, ist die Leistung in Ö steuerbar und steuerpflichtig (2007).
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