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Verfasst von: Kurtl am 11.01.2007 09:06
 


THEMA:  Abfertigung ALT
Weiß jemand wie es bzgl. Auszahlung der Abfertigung (ALTES System) aussieht (mir würden 12 Monatsentgelte zustehen)? Ich meine erhält man die Abfertigung auf einmal nach Beendigung ausbezahlt oder in Teilbeträgen? Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung? Schönen Dank! Kurtl
Verfasst von: Patrick1984 am 11.01.2007 09:06
 


THEMA:  Re: Abfertigung ALT
Grundsetzlich stehen dir nach dem 10. Jahr der Betriebszugehörigkeit 4 Bruttomonatsentgelte (ME) zu (der nächste Sprung wäre bei 15 Jahren => 6 ME!). Bei der Auflösung sind mind. 3 ME fällig; der Rest ist ab dem 4. Monat in Teilbeträgen auszuzahlen => ein Teilbetrag muß mindestens einem Bruttogehalt entsprechen! Wird das Dienstverhältnis aufgrund von Pensionierung aufgelöst, gibt es eine andere Regelung!!! ACHTUNG: Es müssen dir beim ME auch wiederkehrende Bezüge (Gehalt/Lohn+Überstunden+Prämien+Sachbezüge) sowie ein zwölftel vom jährlichen Bilanzgeld+Provisionen+Weihnachts/Urlaubsgeld+Gewinnbeteidigungen+etc. berechnet werden. Über die Besteuerung wirst du dich freuen: max. 6% Lohnsteuer (vom Gesamtbrutto), keine Sozialversicherung!
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