Grundsetzlich stehen dir nach dem 10. Jahr der Betriebszugehörigkeit 4 Bruttomonatsentgelte (ME) zu (der nächste Sprung wäre bei 15 Jahren => 6 ME!).
Bei der Auflösung sind mind. 3 ME fällig; der Rest ist ab dem 4. Monat in Teilbeträgen auszuzahlen => ein Teilbetrag muß mindestens einem Bruttogehalt entsprechen!
Wird das Dienstverhältnis aufgrund von Pensionierung aufgelöst, gibt es eine andere Regelung!!!
ACHTUNG: Es müssen dir beim ME auch wiederkehrende Bezüge (Gehalt/Lohn+Überstunden+Prämien+Sachbezüge) sowie ein zwölftel vom jährlichen Bilanzgeld+Provisionen+Weihnachts/Urlaubsgeld+Gewinnbeteidigungen+etc. berechnet werden.
Über die Besteuerung wirst du dich freuen: max. 6% Lohnsteuer (vom Gesamtbrutto), keine Sozialversicherung!
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