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Verfasst von: Mark am 13.01.2007 10:07
 


THEMA:  Geringfügig mit oder ohne Umsatzsteuer?
Hallo! Ich bin hauptberuflich als Selbständiger und nebenbei als freier Dienstnehmer (in der Regel unter 333 Euro/Monat) tätig. Ich stelle alle Rechnungen mit Umsatzsteuer aus - also auch die Rechnungen für die Tätigkeit als freier Dienstnehmer. Ist in der 333-Euro-Grenze die Umsatzsteuer bereits enthalten oder zählt nur der Nettobetrag? Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, über die Geringfügigkeit hinauszukommen...
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 13.01.2007 10:07
 


THEMA:  Re: Geringfügig mit oder ohne Umsatzsteuer?
Maßgeblich ist der Nettobetrag vor Umsatzsteuer. Mit diesem sollten Sie auch bei der GKK gemeldet sein. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2007 EUR 341,16. AM OeSV
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