Verfasst von:
Florian am
17.01.2007 10:04
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THEMA: Abschreiben als freier Dienstnehmer |
Hallo Steuerprofis,
Ich arbeite momentan für 23 Stunden in der Woche als freier Dienstnehmer. Mein Arbeitgeber würde mir bestimmt bestätigen, dass ich diese Tätigkeit auch von zuhause erledige. Was könnte ich dann alles von der Steuer absetzen und zu wie viel Prozent:
Betriebskosten?
Heizkosten?
Strom?
Internet?
Handy?
Jahreskarte (Öffis)?
...?
Gibt es noch Dinge die absetzbar sind?
Danke für die Hilfe,
LG Florian
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
17.01.2007 10:04
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THEMA: Re: Abschreiben als freier Dienstnehmer |
Die Taetigkeit muss "typischerweise" überwiegend von zu Hause aus erledigt werden. Es muss ein spezielles abgeschlossenes Arbeitszimmer vorhanden sein.
Bezüglich der heiklen Voraussetzungen siehe unter Stichwort "Arbeitszimmer" im Internet.
Dann können neben den anteiligen Betriebskosten auch die anteilige Miete, Abschreibungen auf Einrichtungsgegenstände etc. angesetzt werden.
Wenn Internet, dann wahrscheinlich auch Computer, Software, Drucker, Verbrauchsmaterial etc.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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