Verfasst von:
Wagner am
16.08.2007 05:13
|
|
THEMA: Spekulationssteuer! |
Überall habe ich darüber gesucht und gelesen, was man von Spekulationssteuer absetzen könnte. Aber noch keinen ausführlichen Wegweiser gefunden.
Ich hätte dann einige Fragen:
Man fängt zum Beispiel mit €10000 Startkapital an und im laufe des Jahres hat man durch Kauf und Verkauft €5000 erwirtschaftet:
€ 8000 brutto Gewinn (Also, nur wo man teurer verkauft als gekauft hat)
€ -2500 Verlust (Wo man gerade nicht sehr schlau war…:) )
€ -500 Spesen und Gebühren (Depotspesen , Kontoführungsgebühr, Depotgebühr, usw.)
Was wird das besteuert?
- Die €8000 oder €5000 Summe?
Was kann man noch alles absetzen?
- Fachliteratur als Werbungskosten? (bis maximal…)
- Bücher?
- Zeitschriften bzw. Zeitungen? (Fachzeitungen, wie das Wirtschaftsblatt)
Selbst wenn man die freie Grenze nicht überschreit (€400?), muss man trotzdem eine Erklärung abgeben? Welches Formular?
Gibt’s spezifische Literatur dafür? |
|
|
Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
16.08.2007 05:13
|
|
THEMA: Re: Spekulationssteuer! |
> Überall habe ich darüber gesucht und gelesen, was man von
> Spekulationssteuer absetzen könnte. Aber noch keinen
> ausführlichen Wegweiser gefunden.
Einiges findet man in den Steuerrichtlinien unter http://www.bmf.gv.at/steuern/richtlinien/index.htm > EStR > § 29...
(ist aber für Laien eher schwer zu finden...)
> Was wird das besteuert?
> - Die €8000 oder €5000 Summe?
Der Saldo aller Spekulationsgewinne/Verluste, also die 5000; Spesen sind als Werbungskosten absetzbar
>
> Was kann man noch alles absetzen?
> - Fachliteratur als Werbungskosten? (bis maximal…)
> - Bücher?
> - Zeitschriften bzw. Zeitungen? (Fachzeitungen, wie das
> Wirtschaftsblatt)
Nur Aufwendungen die unmittelbar durch das Veräußerungsgeschäft selbst verursacht sind, sind absetzbar; obige Punkte daher wohl eher nicht
> Selbst wenn man die freie Grenze nicht überschreit (€400?),
> muss man trotzdem eine Erklärung abgeben? Welches Formular?
Die Grenze beträgt 440 EURO, darunter sind diese Einkünfte steuerfrei (kein Formular)
MfG
Thomas Fiebich |
|
|
Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
16.08.2007 05:13
|
|
THEMA: Re: Spekulationssteuer! |
mA nicht, da dann wie bei allen anderen Miteigentumsgemeinschaften zunächst die Einkünfte der Gemeinschaft (also des Ehepaars) zu ermitteln wären und diese Einkünfte dann den beteiligten Personen entsprechend ihrem Anteil zugerechnet werden. |
|
|
|