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Verfasst von: David Aschauer am 24.01.2007 14:17
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung
Hallo! Da ich Einkünfte aus Vermietung beziehe und meiner Meinung nach die Abgrenzung Instandhaltung, -setzung etwas verwirrend ist habe ich eine Frage. Durch einen Mieterwechsel, nutzte ich die Zeit die gebrauchte Wohnung wieder etwas in Stand zu setzten. 250€ Sanierung Toilette(Fliesen&Klo) 750€ neuer Laminat 80€ neue Fensterbank Ich möchte eigentlich als Instandhaltung alles heuer als Aufwand verbuchen, oder muß ich den Laminat über 10 Jahre abschreiben? Vielen Dank David Aschauer
Verfasst von: thomas am 24.01.2007 14:17
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuererklärung
Die Aufwendungen müssen über 10 Jahre verteilt werden, wenn es zu einem höheren Nutzwert kommt (Wohnwert für den Mieter verbessert sich; Wohnung lässt sich durch die Maßnahmen zu besseren Konditionen vermieten, ...). Siehe auch RZ 6469 Einkommensteuerrichtlinien.
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