Verfasst von:
Claudia am
02.02.2007 10:26
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THEMA: Finanzamt fordert Ergänzung für 2004 |
Guten Tag, folgende Situation:
Teilzeitjob 2004 Jahreseinkommen 10.158,--
Werksvertrag 2004 Jahreseinkommen 2,298;--
Da ich der Meinung "war" für das Einkommen auf Werksvertragsbasis keine Steuern bezahlen zu müssen habe ich dies auch nicht bei Arbeitnehmerveranlagung angegeben.
Finanzamt möchte nun daß ich Einnahmen Ausgabenrechnung nachreiche.
Womit habe ich jetzt zu rechnen?!
Danke für Ihre Hilfe
Claudia
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
02.02.2007 10:26
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THEMA: Re: Finanzamt fordert Ergänzung für 2004 |
Sind für die Werkvertrags-Tätigkeit Ausgaben angefallen? Diese sind in der Einnahmen/Ausgabenrechnung zu berücksichtigen. Wenn Sie mit dieser Einkunftsart über die Zuverdienstgrenze kommen, müssen Sie Einkommensteuer nachzahlen. Auch Anspruchszinsen werden vorgeschrieben werden.
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