Ich habe im Jahr 2001 ein Grundstück gekauft um wollte darauf ein Haus errichten, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte. Um noch in den Genuß der alten Eigenheimzulage zu kommen wurde im Dezember 2002 ein Bauantrag gestellt, der allerdings erst im Jahr 2004 genehmigt wurde. Mittlerweile wurde das unbebaute Grundstück Ende des Jahres 2006 verkauft.
Beim Verkauf des Grundstücks ist ein Gewinn entstanden. Nun mein Problem: Die Einreichung des Bauantrages ist ja wohl kein Indiz für eine spätere Eigennutzung, so daß der Gewinn nicht versteuert werden müßte. Andererseits hätten bei einer beabsichtigten späteren Vermietung ja auch die für die Finanzierung des Grundstücks aufgebrachten Zinsen in den Jahren 2001 bis 2006 in der Anlage V geltend gemacht werden können, was ja nicht der Fall war.
Oder kann ich ev. von dem entstandenen Gewinn die Finanzierungskosten des Grundstücks für die Jahre 2001 bis 2006 in Abzug bringen?
Für Eure Antorten im voraus vielen Dank. |
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