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Verfasst von: Sascha am 02.02.2007 09:28
 


THEMA:  Achtjährig gebundene Beträge
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Frage betrifft die Darlehensfinanzierung von achtjährig gebundenen Beträgen für eine geförderte Mietwohnung und deren steuerliche Geltendmachung als Sonderausgabe für Wohnraumschaffung. Bei Darlehen, die vollständig für den Finanzierungsbeitrag verwendet werden (z. B. Eigenmittelersatzdarlehen, Arbeiterkammerdarlehen), kann man, so weit ich verstehe, die monatlich. Rückzahlungen inkl. Zinsen als Sonderausgaben (Wohnraumschaffung) anführen. (Hier bekommt man auch entsprechende Finanzamtsbestätigungen.) Wie ist es aber, wenn ein Darlehen (z. B. Wohndarlehen) nur teilweise für die Bezahlung des Finanzierungsbeitrages verwendet wird? Kann man den aliquoten Anteil der Rückzahlungsraten selbst berechnen und dann geltend machen, oder muss man den kompletten Betrag auf einmal geltend machen? Braucht man Finanzamtsbestätigungen? Danke. Alexander
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