Kann ich, als Einzelunternehmer, eine Eingangsrechnung, die auf meine Privatadresse ausgestellt ist, in die Buchhaltung nehmen? Oder muss die Rechnung die Adresse meines Betriebes haben?
Verliere ich eventuell den Vst.Abzug wegen der Rechnungsadresse?
Und könnte ich die Rechnung in der Buchhaltung lassen, wenn ich die Vst. nicht vom FA zurückholen würde und nur den Bruttobetrag als Ausgabe buche?
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe
Peter
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