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Verfasst von: Heinz am 06.02.2007 13:30
 


THEMA:  eigentlich § 5 Ermittler
Hallo, ich hätte eine Frage, ich bilanziere meine Firma seit Jahren mit § 4 abs. 1 und jetzt sind wir draufgekommen, dass ich seit Jahren schon einen Umsatz über 600.000 Euro habe? Da wäre ich eigentlich § 5 Ermittler. Was kann mir jetzt passieren bzw. was ändert sich da jetzt alles? Danke mfg Heinz
Verfasst von: FW am 06.02.2007 13:30
 


THEMA:  Re: eigentlich § 5 Ermittler
Bis einschließlich das Jahr 2006 war es nur erforderlich gemäß § 5 EStG zu bilanzieren wenn man im Firmenbuch eingetragen war - Formalvorschrift. Die Vorschriften über die Umsatzgrenzen und handelrechtliche Auswirkung (UnternehmerGesetz) gilt erst ab dem Jahr 2007 und wieder mit einer 2-jährigen Übergangsfrist. Waren Sie bisher nicht im Firmenbuch eingetragen ist Ihre Vorgangsweise bisher korrekt gewesen.
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