Verfasst von:
willibald am
10.02.2007 20:15
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 1.10.2006 bin ich nicht mehr selbständig tätig, sondern als Angestellter (ab 1.1.2006)beschäftigt.
Während des Jahres 2006 habe ich EST-Vorauszahlungen von ca. 1.900,- erledigt. Das heißt ich habe doppelt bezahlt, einerseits über die Vorauszahlungen andererseits über mein Angestelltenverhältnis. Nun meine Frage: Berücksichtigt das Finanzamt meine Vorauszahlungen automatisch bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder muss ich agieren.
Vielen Dank im Voraus. |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.02.2007 20:15
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung |
Wenn Sie selbständig waren, müssen Sie keine Arbeitnehmerveranlagung, sondern eine Einkommensteuererklärung abgeben.Im folgenden Einkommensteuerbescheid berücksichtigt das Finanzamt automatisch die Einkommensteuervorauszahlung.
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