Verfasst von:
StefanieN am
14.02.2007 18:21
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THEMA: Einkommensteuervorauszahlung bei 0€ Gewinn? |
Ich habe Anfang Jänner ein Gewerbe angemeldet und als Umsatzerwartung beim FA 4000€ angegeben und als Gewinn 0€
Jetzt habe ich einen Erlagschein (keinen Bescheid!?) erhalten mit der Aufforderung bis 15.02. 140€ für das erste Quartal zu zahlen (560€/Jahr).
Warum soll ich zahlen, wenn ich als Gewinn 0€ angebe? Reicht es per FinanzOnline einen "Antrag auf Vorauszahlung" zu schicken und darin 0€ als Zahlungwunsch einzugeben?
Danke für alle Antworten. Ich müsste ja bis morgen theoretisch einzahlen und will keine Mahnung bekommen, allerdings will ich auch nicht umsonst das Geld bezahlen und dadurch bis Jahresende um meine Zinsen dafür umfallen.
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Verfasst von:
xxx am
14.02.2007 18:21
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THEMA: Re: Einkommensteuervorauszahlung bei 0€ Gewinn? |
1) Eine Einkommensteuervorauszahlung wird immer mittels Bescheid festgesetzt. Es ist anzunehmen, dass der Bescheid am Postweg verlorengegangen ist. Sie können über FinanzOnline Ihren Steuerakt einsehen.
2) Welches Einkommen haben Sie sonst noch??
3) Habe selbst auch die Erfahrung gemacht, dass das FA meine Angaben über den zu erwartenden Gewinn ignoriert und mir eine viel zu hohe ESt-Vorauszahlung vorgeschrieben hat. Ich habe (gegen den Bescheid) berufen und hatte damit Erfolg.
Da allerdings morgen schon der Zahltag ist und Sie noch keinen (anderslautenden) Bescheid haben, würde ich den Betrag jedenfalls einmal einzahlen.
Freundliche Grüße |
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