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Verfasst von: Michael O. am 16.02.2007 18:01
 


THEMA:  Frage bezgl. Abschreibung und Wiederverkauf
Hallo, ich habe eine kurze Frage und möchte wegen dieser Kleinigkeit keinen Steuerberater angaschieren. Wenn ich einen Drucker (200 € NP), den ich letztes Jahr gekauft und als Ausgabe abgeschrieben habe, dieses Jahr wieder verkaufen möchte, muss ich dann den Wiederverkaufspreis heuter als Einnahme angeben oder ist das nicht so genau dass man das angibt? Danke für die Information! Michael
Verfasst von: Jutta Rapp am 16.02.2007 18:01
 


THEMA:  Re: Frage bezgl. Abschreibung und Wiederverkauf
Der Verkauf eines Anlagegutes ist "anzugeben" und zu versteuern.
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