Hallo,
ich arbeite für ein Unternehmen das Dienstleistungen der Luftverkehrsabfertigung
erbringt und ich würde gerne wissen, wie das mit der Steuerbefreiung gem. § 6 /§ 9 ist.
Besp.: Ich habe eine Niederländische Fluggesellschaft die von uns abgefertigt wird.
Woher weiß ich ob ich diese von uns erbrachte Leistung mit Ust belegen muß oder nicht ? Und was ist mit Nebenleistungen wie bsp.: Hotelrechnungen für Passagiere die ich an die Linie weitergeben muß sind die steuerpflichtig?
Ich blicke da nicht so ganz durch.....
Danke für die Hilfe vorab. |
|