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Verfasst von: afurtenbacher am 28.02.2007 09:10
 


THEMA:  nebenberufliche Tätigkeit
Guten Tag! Ich bin Student, bei einer Firma angestellt und zahle dort auch SV. Nun möchte ich (wie viele andere) nebenbei etwas dazuverdienen. Ich habe mir die FAQs durchgelesen und bin auf folgendes gestoßen: ################## Ab wann muß man für eine freiberufliche Tätigkeit Sozialversicherung zahlen? Wenn man ein Dienstverhältnis hat und nebenberuflich tätig ist, dann darf der Gewinn des nebenberuflichen Einkommens € 3.881,52 nicht übersteigen. Diese Grenze wird jährlich angehoben. Jahr 2006 Gewinngrenze € 3.997,92 Jahr 2007 Gewinngrenze € 4.093,92 Wenn man außer der freiberuflichen Tätigkeit kein anderes Einkommen hat, dann darf der Gewinn bis € 6.453,36 betragen, ohne dass man dafür Sozialversicherung zahlen muß. ################## Da ich mit Finanzen absolut nichts am Hut habe (ich bin Techniker), wollte ich fragen welche anderen Steuern mich noch erwarten. unselbstständige Tätigkeit: SV + ES (wird automatisch abgeführt) selbstständig SV + ES + ??? die SV aus selbstständiger Tätigkeit sollte mit obigem Artikel erledigt sein (wo ist der exakte Gesetzestext nachzulesen). Aber wie ist das mit der ES? Verzeihen Sie den langen Text und vielen Dank für die Hilfe, Andreas Furtenbacher
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.02.2007 09:10
 


THEMA:  Re: nebenberufliche Tätigkeit
Informationen zur SV finden Sie unter http://esv-sva.sozvers.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=214&p_menuid=59135&pub_id=10436&p_id=5. Bei der Berechnung der Einkommensteuer werden beide Einkunftsarten zusammengerechnet; damit ergibt sich eine höhere Bemessungsgrundlage. Von der anfallenden Einkommensteuer wird die Lohnsteuer in Abzug gebracht. Unter Umständen könnte auch die Umsatzsteuer ein Thema für Sie werden. Ich empfehle eine Erstberatung von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
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