Ich habe im Mai vergangenen Jahres eine Eigentumswohnung gekauft, in der ich schon seit August 1999 als erstbezieher wohne. Damals wurde zwischen mir und dem damaligen Bauträger eine Mietkaufoption abgeschlossen, die ich nun eingelöst habe und die Wohnung gekauft habe.
Habe ich nun die Möglichkeit anfallende Kosten wie Eintragungsgebühr, Notariatskosten und Finanzierung über L1 abzuschreiben? Meiner Meinung nach handelt es sich ja in diesem Fall um sogenannten "neuen Wohnraum" ?
Vielen Dank im voraus
Wolfgang Gratzl
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